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VGH Bayern, 05.11.1993 - 26 B 92.1795 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 29.04.1992 - Au 4 K 91 A.1121
- VGH Bayern, 05.11.1993 - 26 B 92.1795
- BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94
Wird zitiert von ... (2)
- VG Ansbach, 17.01.2024 - AN 3 K 23.925
Abriss und Wiederaufbau eines Gartenhauses im Außenbereich und, …
Zum einen entfällt der Bestandsschutz, wenn infolge von Veränderungen die Identität des legalen Bestandes nicht mehr gegeben, sondern etwas anderes (ein "aliud") entstanden ist; denn das Gebäude ist dann nicht mehr im Sinne von § 35 Abs. 4 BauGB zulässigerweise errichtet (BVerwG, B.v. 27.7.1994 - 4 B 48/94 - juris und vorgehend BayVGH, U.v. 5.11.1993 - 26 B 92.1795 - juris Rn. 27). - VG München, 31.05.2011 - M 11 K 09.5714
Feldstadel mit Schafstall im Außenbereich; Ersatzbau nach Brand; aufgegebener …
Bei den Teilprivilegierungsvorschriften des § 35 Abs. 4 BauGB handelt es sich um unterschiedlich motivierte, jeweils eng umgrenzte, über den Bestandschutz hinausgehende, den Außenbereichsschutz jedoch grundsätzlich nicht in Frage stellende Erleichterungen für in verschiedener Weise an schon Bestehendes anknüpfende Außenbereichsvorhaben (vgl. hierzu BayVGH v. 5.11.1993, 26 B 92.1795).Das Tatbestandsmerkmal "zulässigerweise errichtet" entfällt z. B. dann, wenn ein ursprünglich rechtmäßig errichtetes Gebäude baulich so sehr verändert wird, dass der Bestandsschutz des Altbestandes erlischt, weil das Gebäude im Vergleich zum früher rechtmäßig errichteten Gebäude ein "aliud" ist (BayVGH v. 5.11.1993, 26 B 92.1795) oder wenn das errichtete Gebäude wesentlich von der erteilten Baugenehmigung abweicht (vgl. BayVGH v. 20.12.2010, 1 B 10.2057).